Zürich: 13,5 Jahre Freiheitsstrafe für Tötung der Untermieterin

2022-05-28 20:41:42 By : Mr. Mike zhang

Auf Geheiss des Bundesgerichts musste ein Prozess wegen eines mangelhaften psychiatrischen Gutachtens von Grund auf wiederholt werden. Für das Bezirksgericht ist aber auch das zweite Gutachten nicht verwertbar.

Der Fall war über Jahre immer wieder in den Schlagzeilen: Am 20. September 2016 tötete ein heute 38-jähriger Schweizer in einer Wohnung in Zürich 8 seine 28-jährige Untermieterin und verging sich an ihrer Leiche. Am Bezirksgericht wurde der Täter im September 2018 von einer Schwester des Opfers mit Schuhen beworfen. Das Obergericht befand im Februar 2020 in Übereinstimmung mit der Vorinstanz, dass er die Tötung im Zustand einer nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit begangen habe. Es ordnete eine stationäre Massnahme an. Für die Störung des Totenfriedens gab es eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten.