Diese Vorgaben gelten jetzt für Carsharing, Leihräder und E-Scooter | rbb24

2022-09-03 01:47:45 By : Mr. XJ Fiber

Phase 1 vom 15. August. bis 18. September Phase 2 vom 26. September bis 27. Oktober Die Linien verkehren in beiden Phasen wie folgt: U12 Ruhleben <> Gleisdreieck <> Warschauer Straße U2 Gleisdreieck <> Pankow U3 Krumme Lanke <> Warschauer Straße Fahrgäste, die normalerweise mit der U2 unterwegs sind, steigen am Gleisdreieck zwischen der U12 und U2 um. - Die U1 fährt in diesen Zeiträumen nicht. Fahrgäste zwischen Uhlandstraße und Wittenbergplatz nutzen bitte die Busse M19 und M29. - Der U-Bahnhof Bülowstraße ist während dieser Baumaßnahmen geschlossen. Nutzen Sie bitte den U-Bahnhof Kurfürstenstraße, der nur 250 Meter entfernt liegt und auch mit den Busssen M48 und M85 erreichbar ist. - Vom 19. bis 25. September fahren die U2 und U3 wie gewohnt. Die U1 verkehrt Gleisdreieck <> Warschauer Straße. Zwischen Uhlandstraße und Wittenbergplatz müssen weiterhin die Busse M19 und M29 genutzt werden. - In Phase 2 besteht zusätzlich Pendelverkehr auf der U2 zwischen Gleisdreieck und Potsdamer Platz.

Bis 2. Dezember 2022 Kein Halt am Rathaus Schöneberg. Um den Bahnhof zu erreichen, nutzen Sie bitte die Bahnhöfe U Bayerischer Platz oder S+U Innsbrucker Platz bzw. die Busse 143, M43 und M46.

Bis 13. September Betriebsschluss: Zwischen Hohen Neuendorf und Birkenwerder besteht Ersatzverkehr mit Bussen. ... 14. bis 23. September, 22 Uhr sowie 26. bis 30. September, 22 Uhr Zwischen Frohnau und Birkenwerder besteht Ersatzverkehr mit Bussen. ... 23. September, 22 Uhr bis 25. September, Betriebsschluss sowie 30. September, 22 Uhr bis 3. Oktober, Betriebsschluss Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Frohnau und Oranienburg. ... 05. bis 09. September 12. bis 16. September 19. bis 23. September 26. bis 30. September, jeweils 6 bis 18 Uhr Es besteht Ersatzverkehr mit Regionalbahnzügen (RB S1) zwischen Gesundbrunnen und Oranienburg.

07. Juni durchgehend bis 10. Dezember Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Blankenfelde und Lichtenrade. ... 02. September, 22 Uhr durchgehend bis 04. September, Betriebsschluss Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Buch und Bernau. ... 12. August durchgehend bis 11. September Kein Zugverkehr zwischen Atillastraße und Südkreuz. Ersatzverkehr mit Bussen ist eingerichtet. ... 05. September bis 08. September sowie 12. September bis 15. September, jeweils 22 Uhr bis Betriebsschluss Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Blankenburg und Bernau.

RB 14¶ Aufgrund eines erhöhten Krankenstandes fallen am 3. und 4. September alle Züge zwischen Flughafen BER Terminal 1-2 und Berlin Ostbahnhof aus. Bitte benutzen Sie als Ersatz die S-Bahn S9 oder die Züge des FEX in und aus Richtung Berlin Stadtzentrum. ... RE 66 Wegen eines erhöhten Krankenstand fallen folgende Züge am 03. und 04. September 2022 aus RE95480 (Gesundbrunnen ab 08:06 Uhr nach Angermünde) RE95482 (Gesundbrunnen ab 14:53 Uhr nach Angermünde) RE95484 (Gesundbrunnen ab 17:20 Uhr nach Angermünde)  RE95481 (Angermünde ab 07:05 Uhr nach Gesundbrunnen) RE95483 (Angermünde ab 11:04 Uhr nach Gesundbrunnen) RE95487 (Angermünde ab 20:44 Uhr nach Berlin-Gesundrunnen)  Benutzen Sie bitte die Züge der RE3.

02. September bis 05. September, jeweils 6.30 Uhr bis 19.15 Uhr Die Züge dieser Linie fallen zwischen Eisenhüttenstadt und Cottbus Hbf aus. Als Ersatz nutzen Sie bitte die Busse der Linie RB 11 zwischen Eisenhüttenstadt und Guben sowie die Züge der Linie RB 11 zwischen Guben und Cottbus Hbf. Beachten Sie die früheren/späteren Fahrzeiten des Ersatzverkehrs. ... 26. August bis 16. September Die meisten Züge dieser Linie fallen zwischen Potsdam Hbf/Berlin Friedrichstraße und Berlin Ostbahnhof aus. Die Züge aus/in Richtung Magdeburg werden am 27. und 28. August über Golm (zusätzlicher Halt) umgeleitet. Die Halte in Potsdam Hbf und Berlin-Wannsee fallen aus. Als Ersatz nutzen Sie von/zu den ausfallenden Halten bitte die S-Bahnen oder andere Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. ... 30. August bis 16. September, jeweils montags bis freitags, 8:30 bis 15 Uhr Mehrere Züge fallen zwischen Fürstenwalde (Spree) und Frankfurt (Oder) aus. Fahrgäste nutzen bitte die Züge des Folgetaktes. Es besteht ein Stundentakt mit Halt an allen Unterwegsbahnhöfen zwischen Fürstenwalde (Spree) und Frankfurt (Oder). ... 17. bis 20. September, 5.45 bis 21.15 Uhr Zahlreiche Züge dieser Linie fallen zwischen Erkner und Fürstenwalde (Spree) aus. Als Ersatz nutzen Sie bitte eine frühere/spätere Verbindung dieser Linie mit Halt in Hangelsberg. ... Bis 10. Dezember 2022 Die Züge dieser Linie halten nicht in Frankfurt (Oder) -Rosengarten. Als Ersatz nutzen Sie von/zu den ausfallenden Halten bitte die Busse zwischen Jacobsdorf (Mark) und Frankfurt (Oder) -Rosengarten.

Stand: {{time}} Uhr – in Kooperation mit der VMZ Berlin.

Phase 1 vom 15. August. bis 18. September Phase 2 vom 26. September bis 27. Oktober Die Linien verkehren in beiden Phasen wie folgt: U12 Ruhleben <> Gleisdreieck <> Warschauer Straße U2 Gleisdreieck <> Pankow U3 Krumme Lanke <> Warschauer Straße Fahrgäste, die normalerweise mit der U2 unterwegs sind, steigen am Gleisdreieck zwischen der U12 und U2 um. - Die U1 fährt in diesen Zeiträumen nicht. Fahrgäste zwischen Uhlandstraße und Wittenbergplatz nutzen bitte die Busse M19 und M29. - Der U-Bahnhof Bülowstraße ist während dieser Baumaßnahmen geschlossen. Nutzen Sie bitte den U-Bahnhof Kurfürstenstraße, der nur 250 Meter entfernt liegt und auch mit den Busssen M48 und M85 erreichbar ist. - Vom 19. bis 25. September fahren die U2 und U3 wie gewohnt. Die U1 verkehrt Gleisdreieck <> Warschauer Straße. Zwischen Uhlandstraße und Wittenbergplatz müssen weiterhin die Busse M19 und M29 genutzt werden. - In Phase 2 besteht zusätzlich Pendelverkehr auf der U2 zwischen Gleisdreieck und Potsdamer Platz.

Bis 2. Dezember 2022 Kein Halt am Rathaus Schöneberg. Um den Bahnhof zu erreichen, nutzen Sie bitte die Bahnhöfe U Bayerischer Platz oder S+U Innsbrucker Platz bzw. die Busse 143, M43 und M46.

Bis 13. September Betriebsschluss: Zwischen Hohen Neuendorf und Birkenwerder besteht Ersatzverkehr mit Bussen. ... 14. bis 23. September, 22 Uhr sowie 26. bis 30. September, 22 Uhr Zwischen Frohnau und Birkenwerder besteht Ersatzverkehr mit Bussen. ... 23. September, 22 Uhr bis 25. September, Betriebsschluss sowie 30. September, 22 Uhr bis 3. Oktober, Betriebsschluss Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Frohnau und Oranienburg. ... 05. bis 09. September 12. bis 16. September 19. bis 23. September 26. bis 30. September, jeweils 6 bis 18 Uhr Es besteht Ersatzverkehr mit Regionalbahnzügen (RB S1) zwischen Gesundbrunnen und Oranienburg.

07. Juni durchgehend bis 10. Dezember Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Blankenfelde und Lichtenrade. ... 02. September, 22 Uhr durchgehend bis 04. September, Betriebsschluss Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Buch und Bernau. ... 12. August durchgehend bis 11. September Kein Zugverkehr zwischen Atillastraße und Südkreuz. Ersatzverkehr mit Bussen ist eingerichtet. ... 05. September bis 08. September sowie 12. September bis 15. September, jeweils 22 Uhr bis Betriebsschluss Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Blankenburg und Bernau.

RB 14¶ Aufgrund eines erhöhten Krankenstandes fallen am 3. und 4. September alle Züge zwischen Flughafen BER Terminal 1-2 und Berlin Ostbahnhof aus. Bitte benutzen Sie als Ersatz die S-Bahn S9 oder die Züge des FEX in und aus Richtung Berlin Stadtzentrum. ... RE 66 Wegen eines erhöhten Krankenstand fallen folgende Züge am 03. und 04. September 2022 aus RE95480 (Gesundbrunnen ab 08:06 Uhr nach Angermünde) RE95482 (Gesundbrunnen ab 14:53 Uhr nach Angermünde) RE95484 (Gesundbrunnen ab 17:20 Uhr nach Angermünde)  RE95481 (Angermünde ab 07:05 Uhr nach Gesundbrunnen) RE95483 (Angermünde ab 11:04 Uhr nach Gesundbrunnen) RE95487 (Angermünde ab 20:44 Uhr nach Berlin-Gesundrunnen)  Benutzen Sie bitte die Züge der RE3.

02. September bis 05. September, jeweils 6.30 Uhr bis 19.15 Uhr Die Züge dieser Linie fallen zwischen Eisenhüttenstadt und Cottbus Hbf aus. Als Ersatz nutzen Sie bitte die Busse der Linie RB 11 zwischen Eisenhüttenstadt und Guben sowie die Züge der Linie RB 11 zwischen Guben und Cottbus Hbf. Beachten Sie die früheren/späteren Fahrzeiten des Ersatzverkehrs. ... 26. August bis 16. September Die meisten Züge dieser Linie fallen zwischen Potsdam Hbf/Berlin Friedrichstraße und Berlin Ostbahnhof aus. Die Züge aus/in Richtung Magdeburg werden am 27. und 28. August über Golm (zusätzlicher Halt) umgeleitet. Die Halte in Potsdam Hbf und Berlin-Wannsee fallen aus. Als Ersatz nutzen Sie von/zu den ausfallenden Halten bitte die S-Bahnen oder andere Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. ... 30. August bis 16. September, jeweils montags bis freitags, 8:30 bis 15 Uhr Mehrere Züge fallen zwischen Fürstenwalde (Spree) und Frankfurt (Oder) aus. Fahrgäste nutzen bitte die Züge des Folgetaktes. Es besteht ein Stundentakt mit Halt an allen Unterwegsbahnhöfen zwischen Fürstenwalde (Spree) und Frankfurt (Oder). ... 17. bis 20. September, 5.45 bis 21.15 Uhr Zahlreiche Züge dieser Linie fallen zwischen Erkner und Fürstenwalde (Spree) aus. Als Ersatz nutzen Sie bitte eine frühere/spätere Verbindung dieser Linie mit Halt in Hangelsberg. ... Bis 10. Dezember 2022 Die Züge dieser Linie halten nicht in Frankfurt (Oder) -Rosengarten. Als Ersatz nutzen Sie von/zu den ausfallenden Halten bitte die Busse zwischen Jacobsdorf (Mark) und Frankfurt (Oder) -Rosengarten.

Stand: {{time}} Uhr – in Kooperation mit der VMZ Berlin.

Vollgestellte Gehwege, wild geparkte Autos, nicht erreichbare Ziele: Die Liste von Problemen, die in Berlin durch Sharing-Anbieter entstanden ist, ist aus Sicht des Senats lang. Jetzt tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Anbieter zur Kasse bittet.

In Berlin gilt ab Donnerstag ein neues Straßengesetz. Es ist vor allem erlassen worden, um die Angebote von Sharing-Anbietern in der Stadt besser steuern zu können. Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Probleme mit achtlos abgestellten Leihrädern und Scootern gegeben. Zudem hatte der Berliner Senat kritisiert, dass die Angebote von Carsharing-Anbietern in den Randlagen Berlins nicht ausreichend seien.

Ziel der Berliner Mobilitätsverwaltung ist, dass E-Scooter und Leihfahrräder statt auf Gehwegen künftig nur noch auf ausgewiesenen Abstellflächen auf der Straße abgestellt werden. Ab Donnerstag benötigen Sharing-Anbieter dazu in Berlin eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis, um öffentliches Straßenland auch nutzen zu dürfen. Die Abstellflächen für Räder, Roller und Scooter sollen dann quadratmeterweise in Rechnung gestellt werden.

Anbieter von Leih-Fahrrädern zahlen laut neuem Straßengesetz künftig drei Euro im Monat pro genutztem Quadratmeter. Für Lastenräder werden 50 Cent monatlich pro Quadratmeter fällig, für Motorroller vier Euro im Monat je Quadratmeter. Außerhalb des S-Bahnrings sollen diese Gebühren für Flächen, auf denen Leihräder angeboten werden, jedoch nicht anfallen.

Um das ordnungsgemäße Abstellen der gemieteten Räder überprüfen zu können, sind einige Anbieter inzwischen dazu übergegangen, Fotos der Nutzer einzufordern. Am Ende eines Mietvorgangs muss dann etwa das abgestellte Rad fotografiert und das Foto in der App hochgeladen werden. Gebühren wegen falsch abgestellter Räder lassen sich so schneller von den Nutzern zurückholen.

Um das bislang eher wilde Abstellen von unterschiedlichen Leihrädern besser in der Stadt zu bündeln, soll es zudem zu einem verstärkten Ausbau von Jelbi-Stationen und -Punkten kommen. Dabei handelt es sich um die Mobilitätsapp der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). An zentralen Orten in den Berliner Bezirken, etwa an einem Bahnhof, können Nutzer dann im Idealfall zwischen mehreren verfügbaren Mopeds, Scootern, Rädern, Autos oder auch Vans und Transportern wählen. Der Ausbau der Jelbi-Stationen ist in Abstimmung mit der BVG geplant, die immer mehr Sharing-Angebote an ihren Bahnhöfen unterbringen.

Energiepauschale, -kosten und -einsparungen: Der September steht vor allem im Zeichen steigender Energiepreise und den damit verbundenen Auswirkungen. Es gibt aber auch mehr Geld - zumindest für einige Beschäftigte.

Wichtigstes Anliegen des Berliner Senats ist nach eigenen Angaben eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotten von Carsharing-Anbietern. Um den Anbietern Anreize zur Umstellung zu geben, sollen Parkgebühren für E-Autos künftig um 50 Prozent reduziert werden.

Darüber hinaus soll das Carsharing-Angebot außerhalb des S-Bahn-Rings ausgebaut werden. Berlin will dafür Vorgaben veröffentlichen, die den Anteil an Mietfahrzeugen in den Berliner Randlagen ausweisen. Um für die Anbieter auch hier Anreize zu schaffen, sollen Gebühren in den Außenbezirken herab- oder sogar ausgesetzt werden.

Bei dem nicht-stationären Carsharing, so genannten Freefloatern, die theoretisch in jeder Straße gemietet und abgestellt werden können, will die Mobilitätsverwaltung künftig generell auf Sondernutzungsgebühren verzichten. Bislang verlangt Berlin diese Gebühren, wenn die Autos nicht an zentralen Sammelpunkten gemietet und abgestellt werden.

Die Sondernutzungserlaubnis für das Carsharing enthält für die Anbieter bereits als Auflage, unter anderem eine Beschwerde-Hotline einzurichten sowie falsch abgestellte Fahrzeuge umzustellen, und zwar tagsüber innerhalb von vier Stunden. Nicht funktionstüchtige Fahrzeuge sollen für weitere Vermietungen blockiert und entfernt werden.

Außerdem sollen die Anbieter ab Ende September quartalsweise Daten über die Nutzung der Fahrzeuge zur Verfügung stellen, etwa zur Größe der Flotte, zu der Anzahl der Vermietungen pro Tag sowie der Verteilung der Mietvorgänge im Stadtgebiet.

Eigentlich sollten für Carsharing-Autos in Berlin ab September spezielle Regeln gelten, doch zwei Anbieter haben sich vor Gericht erfolgreich dagegen gewehrt. Der Berliner Senat will das nicht auf sich beruhen lassen.

Zwei Anbieter hatten allerdings im Eilverfahren geklagt und vom Berliner Verwaltungsgericht Anfang August Recht bekommen - sie sind deshalb zumindest vorerst von den neuen Regelungen ausgenommen. Die Unternehmen WeShare und ShareNow hatten einstweiligen Rechtsschutz gegen das neue Straßengesetz beantragt, weil ihrer Ansicht nach keine Sondernutzung vorliege.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugunsten der beiden Carsharing-Anbieter hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz im August Beschwerde eingelegt.

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Ist doch ganz einfach!!….der Senat will Stellflächen für die E Scouter?? Der Scouter , wird mit einem Pfand vermietet! Wer den nicht auf die vorgesehene Stelle abstellt, zahlt 10€ die gleich abgezogen werden denn die Daten hat der Betreiber. Das ist wie mit den Einkaufswagen .

Genau, die E-Roller-Nutzer sind die Guten, alle anderen die Bösen. Dazu fällt mir nichts mehr ein.

Es gibt tausende von Vorgaben, Verordnungen & Gesetzen im Leben, die nicht eingehalten werden. Warum soll das gerade bei den E-Rollern der Fall sein, wenn keinerlei Sanktionen folgen? Purer Aktionismus.

Das kann man leider pauschal nicht so sagen. Als ich eine Jugendliche, die relativ sicher unter 18 Jahre alt war, darauf hinwies, dass es nicht in Ordnung ist, den geliehenen E-Scooter auf dem (dort auch noch vernegten) Radweg abzustellen, sie hatte dies gerade getan und war dabei, sich abzumelden, schaute sie mich nur verständnislos an.

Was die Eigeninitative angeht: Danke. Die Dinger sind nicht ganz leicht, festes Schuhwerk ist beim Umlegen des Ständers vonnöten. Doch es geht; einige Gefährte piepen, dadurch nicht aus der Ruhe bringen lassen und sie abseits des Gehwegs hinstellen. Da, wo das Ordnungsamt nicht ist und augenblicklich nicht sein kann, ist Selbsthilfe geboten. Juristisch heißt das "Ersatzvornahme". Das gilt übrigens auch beim Umstellen von Werbeaufstellern, sogenannten Kundenstoppern im Straßenraum, wenn sie auf dem Gehweg stehen, nicht aber in demjenigen Bereich, der dafür vorgesehen ist.

Bitte an alle: Lenker greifen, an den Bordstein schieben - nicht an Hauswänden, Überwegen, Haltestellen und Bahnhofseingängen abstellen!!! Immer bedenken: Sehende ärgern sich - Blinde und Sehbehinderte werden gefährdet, wenn sie drüber stürzen!!! Mit z. B. verletzten Fingern kann ein Blinder keine Brailleschrift mehr lesen... Schwere Verletzungen sind leider schon Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Roller und frei stehende Leihräder können auch beim unbeabsichtigten Berühren umfallen und Unbeteiligte (z. B. Kinder im Kinderwagen...) treffen - da haben Sie als Sehende noch nicht mal Schadensersatzansprüche... Also schützen sie sich im eigenen Interesse und andere vor falsch abgestellten/liegenden Rollern!!! Mehr dazu: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/11/interview-blinde-sehbehinderte-e-roller-gelbe-karte.html

Nein, zuviel Rum ist nicht gut - weder getrunken, noch sinnlos gefahren, nur weil ein zur Mode gewordenes Gerät da ist. ;-

Jetzt sollen die "Dinger" auf der Straße rumstehen? Keine gute Idee! Besser wäre alles abzuschaffen. Begründung: Zu hohes Sicherheitsrisiko z.B. bei Kollision mit Pkw/Lkw. Bei einem E-Scooter (wird gerne von 2 Personen gleichzeitig genutzt) kann man auch gleich vor ein Pkw/Lkw springen. ABSCHAFFEN - ZUM SCHUTZ FÜR DIE USER - ZUM SCHUTZ DER FUßGÄNGER/-INNEN.

Na um mal ein Bett o.ä. zu transportieren sind die schon ganz praktisch.

Unter Alkohol? Ist das eigentlich gestattet?

Hoffentlich wird das endlich knallhart durchgezogen.

Deutschland hat Gesetze diese sollten auch mal umgesetzt werden…..ich habe es satt von Radfahrer auf dem Bürgersteig fast umgefahren werden. Besser sieht es mit diesen idiotischen Tretroller auch nicht aus. Ich selbst fahre auch gerne Rad, halte mich genauso mit dem PKW an die Gesetze. Mir graut vor dem Winter, im dunklen sehen wir sie noch schlechter.

Ja, so ein Rum währe manchmal ganz angenehm... ;)

Es kommt drauf an! Vielfach werden die aber von den Nutzer im Bereich von Bushaltestellen abgestellt, gerne auch in größerer Zahl. Zum Umwerfen finden die aber dann wohl eher die Hater.

Es sind nicht die Nutzer die die Scooter störend abstellen, sondern die Hater die sie im Nachhinein umwerfen oder in den Weg schieben.

Würde ich gerne tun, aber zum nächsten Schrottcontainer ist es weit.

Das muss so sein. Alles andere als herumliegender Müll wäre Gentrifizierung.

Wenn man die wild rumliegenden Roller einfach der BSR melden könnte und die dann eingesammelt werden, wäre das Geschäftsmodell schnell erledigt...

Das ist was für Touris, Bewegungslegastheniker, Faule und Bekloppte.

Muss sowas überhaupt sein ist hier die Frage? Ich werde nun bald 58 Jahre alt und trotz operierten Knie und Sprunggelenk guten Fusses . Also Roller müsste nicht sein finde ich.